Einmietungsformular

WICHTIG  
Auf Basis dieses Formulars wird ein Vertrag erstellt. Für eine gute Zusammenarbeit benötigen wir das ausgefüllte Formular spätestens einen Monat vor Spielquartal also jeweils zum 1. Dezember, März, Juni oder September.

Schau dir vor dem Ausfüllen unser „How to Einmieten“ an!  

Dies ist lediglich eine Raumanfrage für das Theaterhaus Hildesheim. Die Einmietung wird erst mit der Übersendug und Unterschrift des eigentlichen Mietvertrages rechtsgültig.

Der Einmietungszeitraum muss individuell mit der Raumdispositon des Theaterhaus Hildesheim abgesprochen werden.
Der Termin für die Raumübergabe wird spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung/Einmietung verbindlich mit der Raumdispostion des Theaterhaus Hildesheim abgesprochen und liegt zeitnah des Einmietungszeitraumes.

Die Angaben aus diesem Formular werden gemäß Nutzungsbedingungen §3(1) als erstes Informationsbündel an die Presseabteilung weitergegeben, um erste Informationen für die Erstellung der Theaterhaus-Werbepostkarte vornehmen zu können.

NEU
Die Ticketing- und Presse-Informationen werden über ein separates Formular übermittelt. Die Fristen findest du hier.

Bei Fragen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wende dich an unsere Referentin für PR/ÖA Ionica ‚Io‘ Steingräber (presse@theaterhaus-hildesheim.de). Bei ihr kann auch ein Presseverteiler angefragt werden. 

Das Formular wird automatisch an Aune (raumdispo@theaterhaus-hildesheim.de) und an die zuerst genannte Ansprechperson als Kopie gesendet. 

Das Senden war nur erfolgreich, wenn du eine Kopie bekommen hast und ein kleiner Hinweis unter dem Formular erschienen ist. Sollten Probleme bei der Übermittlung auftreten, wende dich an presse@theaterhaus-hildesheim.de.

Einmietungskalender

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Frei Angefragt Belegt

Allgemeine Informationen:

Fragen zur Einmietung:

Proben

Aufführungen

Übergabetermin

Künstler*innenzimmer

Ein kostenloser Abbau- / Putztag kann nur gewährleistet werden, wenn die Räumlichkeiten direkt nach Einmietungsende nicht bereits anderweitig vergeben sind. Vgl. §2(4) der allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fragen zum technischen Personal: