AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von theaterhaus-hildesheim.de

§1 Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Theaterhaus Hildesheim e.V. (nachfolgend Theaterhaus) und den Einzelkund*innen(im folgenden Besucher*innen genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Theaterhaus und Besucher*innen gelten ausschließlich die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Bitte lies diese Bedingungen aufmerksam, bevor du eine Bestellung an das Thetarehaus aufgiebst. Durch Aufgabe einer Bestellung erklärst du dich mit der Anwendung dieser AGB auf Ihre Bestellung einverstanden.
 
§2 Eintrittspreise und Ermäßigungen
2.1 Den Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und ggf. anfallende Gebühren sind insbesondere aus dem Spielplan, den Flyern und dem Internet ersichtlich.
2.2 Die Ermäßigungsberechtigungen werden durch die jeweiligen Veranstaller*innen festgelegt und können daher variieren. Beim Besuch ist der gültige Ausweis im Original unaufgefordert vorzulegen.
2.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
2.4 Unsere Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
 
§3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Deine Bestellung stellt ein Angebot an das Theaterhaus zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Du gibst ein verbindliches Angebot ab, wenn du den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hast und im letzten Bestellschritt den Button „Bestellung abschicken” anklickst.
3.2 Der Kaufvertrag zwischen dem Theaterhaus und dir kommt erst durch eine Annahmeerklärung von uns zustande. Diese erfolgt durch Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail. Bitte beachte, dass die Bestätigung über den Eingang deiner Bestellung keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne darstellt.
3.3 Der Kartenverkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten.
3.4 Die Wirksamkeit von Verträgen über größere als haushaltsübliche Mengen sowie der gewerbliche Weiterverkauf des Kaufgegenstands bedarf der ausdrücklichen Bestätigung seitens der Veranstallerin. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.
3.5 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende.
 

§ 4 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
4.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Umtausch im Ausnahmefall gewährt werden, so ist dies nur in einen anderen Termin der selben Produktion möglich.
4.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theaterhaus den Besucher*innen den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung der gleichen Produktion an, oder erstattet den Kaufpreis. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theaterhaus unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen, andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchernden (z.B. Anfahrts- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophe, Streik etc.) wird kein Ersatz gewährt.
4.3 Bei Veranstaltungsabbruch seitens des Veranstalters wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theaterhaus gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.
4.4 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 5 Beginn / Einlass
5.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf mitwirkende Künstler*innen und die anderen Besucher*innen erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauer*innenraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.
5.3 Für Rollstuhlfahrende stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn dies schon beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird.

§ 6 Ton, – Foto- und Filmaufnahmen
6.1 Am Veranstaltungsort ist das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.
6.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden wieder ausgehändigt, wenn der Löschung der Aufnahmen zugestimmt wurde.
6.3 Besucher*innen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 7 Hausrecht / Hausordnung
7.1 Der Vorstand und die Geschäftsführung üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
7.2 Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher*innen belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
7.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
7.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.

§ 8 Garderobe / Fundsachen
8.1 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
8.2 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abendpersonal abzugeben.

§ 9 Haftung / Schadensersatz
9.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.2 Schadensersatzansprüche der Besucher*innen aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
9.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 10 Datenschutz
Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltene Daten der Besucher*innen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu benutzen, allerdings nicht dauerhaft zu speichern.

§ 11 Ausladungsklausel
Das Theaterhaus behält sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind, mit dieser sympathisieren oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder Taten in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

§12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Theaterhaus und Besucher*innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Hildesheim.
11.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich nur auf hauseigene Veranstaltungen. Bei Fremd-Veranstaltungen gelten die AGB des Veranstalters.

§13 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

§14 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nach Bekanntgabe ab dem 01.04.2022 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.