Informationen zum Sammelantrag des Theaterhaus Hildesheim bei der Friedrich Weinhagen Stiftung
Die Abgabefrist beim Theaterhaus für eure Anträge im Rahmen des Sammelantrags für 2026 ist der 30.09.2025. Alle Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte schickt die Anträge nur noch digital über das Formular oder bei Fragen/Problemen an sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de.
Eine Formsache müsst ihr bei den Anträgen beachten: Die Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans der Stiftung muss verwendet werden. Ihr findet sie auf der Seite der Stadt Hildesheim.
Bitte gebt im Antrag eine gültige Kontoverbindung an, auf die die Abschläge überwiesen werden können. Auch in diesem Jahr werden die ersten Abschläge direkt überwiesen, wenn das Geld von der Stiftung auf dem Theaterhauskonto eingegangen ist. Ein Abruf wird dann nicht nötig sein. Den zweiten Abschlag erhaltet ihr jeweils, wenn der Verwendungsnachweis eingereicht und geprüft wurde.
Von der Stiftung Weinhagen werden gefördert:
– Produktionen, die hauptsächlich in Hildesheim stattfinden und hauptsächlich in Hildesheim spielen
– Für etablierte, erfahrene Gruppen beträgt die Höchstfördersumme 5.000,- Euro.
– Für junge Gruppen (weniger als drei Jahre professionelles Freies Produzieren) beträgt die Höchstfördersumme 3.000,- Euro.
– Die Weinhagen-Stiftung fördert ein Projekt bis zu einer maximalen Höhe von 30% der Gesamtkosten.
Förderbedingungen:
– Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
– Der Betrag wird als Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt, das heißt, dass der Betrag nur insoweit ausgezahlt wird, wie er für nachgewiesene Zahlungen zur Realisierung des Projekts benötigt wird. Solltet ihr also beispielweise höhere Einnahmen generieren als vorgesehen, aber keinen höheren Bedarf haben, muss die entsprechende Summe an die Friedrich Weinhagen Stiftung und andere Förderinstitutionen zurückgezahlt werden.
– Wesentliche Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan sowie am inhaltlichen Programm sind uns und der Friedrich Weinhagen Stiftung unaufgefordert mitzuteilen. Nicht angezeigte Veränderungen können zu einer Zuschussminderung führen.
– Eine Umwidmung der Mittel ist ausgeschlossen.
– Auf die Co-Finanzierung des Projektes durch den Theaterhaus Hildesheim e. V. aus Mitteln der Friedrich Weinhagen Stiftung ist durch Verwendung beider Logos und in anderer geeigneter Form hinzuweisen. Pressetermine sind mit der Friedrich Weinhagen Stiftung abzustimmen. Unterstützende Publikationen (u. a. Flyer, Plakate, Programmhefte) sind mit den entsprechenden Logos zu versehen.
– Der Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht mit Dokumentation der Besucher*innen-/Teilnehmer*innenzahlen und Pressespiegel ist spätestens drei Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums digital beim Theaterhaus Hildesheim e. V. und der Friedrich Weinhagen Stiftung vorzulegen. Der Betrag wird als Bruttobetrag gezahlt, eventuelle Steuern und Abgaben sind vom Empfänger zu tragen und selbständig abzuführen.
Die Förderleitlinien der FWS findet ihr hier.
Wenn ihr einen positiven Förderbescheid erhalten habt, schickt bitte immer alle Aktualisierungen, VWNs o.ä. sowohl an sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de als auch an stiftungsverwaltung@stadt-hildesheim.de
Wenn die Stiftung über die gesamte Fördersumme entschieden hat, wird das Kuratorium des Theaterhauses die Gelder verteilen. Wir bemühen uns, dass diese Entscheidung schnellstmöglich und noch in diesem Jahr getroffen wird. Dies hängt jedoch immer von den Entscheidungssitzungen der Friedrich Weinhagen Stiftung ab.