Informationen zum Sammelantrag

Die Abgabefrist beim Theaterhaus für eure Anträge im Rahmen des Sammelantrags für 2025 ist der 30.09.2024. Alle Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte schickt die Anträge nur noch digital an sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de.
Eine Formsache müsst ihr bei den Anträgen beachten: Die Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans der Stiftung muss verwendet werden. Ihr findet sie auf der Seite der Stadt Hildesheim.

Hier befindet sich auch das Antragsformular der Friedrich Weinhagen Stiftung. Dieses füllt bitte mit euren eigenen Angaben aus und nicht mit denen des Theaterhauses. Dieses Formblatt nutzen wir intern für unsere Unterlagen und für die Aufbereitung für die Stiftung. Bitte gebt im Antrag eine gültige Kontoverbindung an, auf die die Abschläge überwiesen werden können. Auch in diesem Jahr werden die ersten Abschläge direkt überwiesen, wenn das Geld von der Stiftung auf dem Theaterhauskonto eingegangen ist. Ein Abruf wird dann nicht nötig sein. Den zweiten Abschlag erhaltet ihr jeweils, wenn der Verwendungsnachweis eingereicht und von Frau Märtner geprüft wurde.

Von der Stiftung Weinhagen werden gefördert:
– Produktionen, die hauptsächlich in Hildesheim stattfinden und hauptsächlich in Hildesheim spielen (Prä-Premieren in anderen Städten oder Gastspiele in Hildesheim sind nicht förderfähig)
– Für etablierte, erfahrene Gruppen beträgt die Höchstfördersumme 5.000,- Euro.
– Für junge Gruppen (weniger als drei Jahre professionelles Freies Produzieren) beträgt die Höchstfördersumme 3.000,- Euro.
– Die Weinhagen-Stiftung fördert ein Projekt bis zu einer maximalen Höhe von 30% der Gesamtkosten.

Förderbedingungen:
– Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
– Der Betrag wird als Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt, das heißt, dass der Betrag nur insoweit ausgezahlt wird, wie er für nachgewiesene Zahlungen zur Realisierung des Projekts benötigt wird. Solltet ihr also beispielweise höhere Einnahmen generieren als vorgesehen, aber keinen höheren Bedarf haben, muss die entsprechende Summe an die Friedrich Weinhagen Stiftung und andere Förderinstitutionen zurückgezahlt werden.
– Wesentliche Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan sowie am inhaltlichen Programm sind uns und der Friedrich Weinhagen Stiftung unaufgefordert mitzuteilen. Nicht angezeigte Veränderungen können zu einer Zuschussminderung führen.
– Eine Umwidmung der Mittel ist ausgeschlossen.
– Auf die Co-Finanzierung des Projektes durch den Theaterhaus Hildesheim e. V. aus Mitteln der Friedrich Weinhagen Stiftung ist durch Verwendung beider Logos und in anderer geeigneter Form hinzuweisen. Pressetermine sind mit Frau Märtner abzustimmen. Unterstützende Publikationen (u. a. Flyer, Plakate, Programmhefte) sind mit den entsprechenden Logos zu versehen.
– Der Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht mit Dokumentation der Besucher*innen-/Teilnehmer*innenzahlen und Pressespiegel ist spätestens drei Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums digital beim Theaterhaus Hildesheim e. V. und der Friedrich Weinhagen Stiftung vorzulegen. Der Betrag wird als Bruttobetrag gezahlt, eventuelle Steuern und Abgaben sind vom Empfänger zu tragen und selbständig abzuführen.

Die Förderleitlinien der FWS findet ihr hier.

Wenn ihr einen positiven Förderbescheid erhalten habt, schickt bitte immer alle Aktualisierungen, VWNs o.ä. sowohl an sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de als auch an stiftungsverwaltung@stadt-hildesheim.de

Wenn die Stiftung über die gesamte Fördersumme entschieden hat, wird das Kuratorium des Theaterhauses die Gelder verteilen. Wir bemühen uns, dass diese Entscheidung schnellstmöglich und noch in diesem Jahr getroffen wird. Dies hängt jedoch immer von den Entscheidungssitzungen der Friedrich Weinhagen Stiftung ab.

Für das Theaterhaus-Kuratorium such wir derzeit noch nach einer Person aus der Mitgliedschaft ohne eigenen Antrag im Rahmen des Sammelantrags. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr Lust und Zeit habt Teil des Kuratoriums zu werden.

Und auch in diesem Jahr freuen wir uns die Gastspielförderung, die wir gemeinsam mit der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine initiiert haben, für Hildesheimer Freie Gruppen ausschreiben zu können.

Antrag auf Gastspielförderung

In 2019 hat das Theaterhaus gemeinsam mit der Kulturstiftung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine eine Gastspielförderung initiiert. Das Volumen der Fördermittel der Sparkasse beträgt ingesamt 10.000€. Die MV des Theaterhauses hat im März 2019 empfohlen 2000€ davon für Gastspiele im Rahmen der FREI_Treppe zu verwenden. Also stehen noch 8000€ für Gastspiele der Freien Gruppen zur Verfügung.
  • Bewerben können sich Gruppen aus Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim und welche, die einen Bezug zu Hildesheim haben. Dieser Bezug muss angegeben und konkret begründet sein.
  • Die Gastspiele müssen in Hildesheim oder dem Landkreis Hildesheim stattfinden.
  • Gefördert werden können Gastspiele, die in 2025 durchgeführt werden.
  • Frist für eine Bewerbung auf die Gastspielförderung ist auch hier der 30.09.2024!
  • Die Premiere der Produktion mit der ihr euch bewerbt muss vor dem Antragsdatum (30.09.2024) liegen!
  • Die Höchstfördersumme liegt bei 2000€ pro Gastspiel.
  • Ihr müsst euch mit einem ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Eigenmittel) und einem Bewerbungsschreiben (inklusive Motivation und ggf. Begründung des Hildesheimbezugs bewerben)
Über die Vergabe der Mittel entscheidet unser Kuratorium. (Welches auch über die Vergabe der Weinhagenmittel entscheidet.)

Die Frist für die Gastspielförderung der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine ist abgelaufen. Im Sommer 2024 wird hier wieder das Formular für die nächste Ausgabe veröffentlicht.

Bei offenen Fragen bitte an folgende Mailadresse wenden:
sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de