Aufruf Sammelantrag 2023

Es ist wieder Zeit für den Sammelantrag der Friedrich Weinhagen Stiftung über das Theaterhaus Hildesheim.

Die Abgabefrist im Theaterhaus für eure Anträge im Rahmen des Sammelantrags für 2023 ist der 30.09.2022. Alle Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Bitte schickt die Anträge digital ans Theaterhaus: sammelantrag@theaterhaus-hildesheim.de. Ab dieser Förderperiode ist die Papierform nicht mehr nötig, da die Stadt sich nach und nach weiter digitalisieren will.
Eine Formsache müsst ihr bei den Anträgen beachten: Die Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans der Stiftung muss verwendet werden. Ihr findet sie auf der Seite der Stadt Hildesheim sowie im Anhang. Im Anhang befindet sich auch das Antragsformular der Friedrich Weinhagen Stiftung.
Bitte füllt auch dieses aus und gebt im Antrag eine gültige Kontoverbindung an, auf die die Abschläge überwiesen werden können. Den Abschnitt mit der Gemeinnützigkeit müsst ihr nicht beachten, das läuft über das Theaterhaus.
Auch in diesem Jahr werden die ersten Abschläge direkt überwiesen, wenn das Geld von der Stiftung auf dem Theaterhauskonto eingegangen ist. Ein Abruf dafür ist nicht nötig. Den zweiten Abschlag erhaltet ihr, nach Einreichung und anschließender Prüfung Verwendungsnachweises und durch Frau Märtner (unserer Ansprechpartnerin bei der Friedrich Weinhagen Stiftung). Achtung! Den Verwendungsnachweis reicht ihr – genau wie den Antrag auch – beim Theaterhaus ein. Gleiches gilt im übrigen auch für Aktualisierungen etc.

Durch die Friedrich Weinhagen Stiftung werden gefördert:
– Produktionen, die hauptsächlich in Hildesheim stattfinden und hauptsächlich in Hildesheim spielen.
– Für etablierte, erfahrene Gruppen beträgt die Höchstfördersumme 5.000 Euro.
– Für junge Gruppen (die u.a. weniger als drei Jahre professionell Frei Produzieren) beträgt die Höchstfördersumme 3.000 Euro.
– Die Friedrich Weinhagen-Stiftung fördert bis zu einer maximalen Förderhöhe von 30% der Gesamtkosten des Projektes.
(siehe auch: Förderrichtlinien der Friedrich Weinhagen Stiftung)

Wenn die Stiftung über die gesamte Fördersumme des Sammelantrags entschieden hat, wird das Kuratorium des Theaterhauses diese Gelder unter den Antragstellenden entsprechend dem Kriterienkatalog verteilen. Das Kuratorium setzt sich aus drei Personen zusammen:
Der Theaterhaus-Vorstand stellt eine Person, die selbst keinen Antrag bei der Friedrich Weinhagen Stiftung gestellt hat.
Eine zweite Person kommt aus der Theaterhaus-Mitgliedschaft, ebenfalls ohne eigenen Antrag bei der Friedrich Weinhagen Stiftung.
Und eine dritte Person ist ein*r externe*r Sachverständige*r.
Wir bemühen uns, dass diese Entscheidung schnellstmöglich und noch in diesem Jahr getroffen wird.

Und auch in diesem Jahr freuen wir uns die Gastspielförderung, die wir gemeinsam mit der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine initiiert haben, für Hildesheimer Freie Gruppen ausschreiben zu können.

Das Volumen der Fördermittel der Sparkasse beträgt insgesamt 10.000€. Die Mitgliederversammlung des Theaterhauses hat im März 2019 empfohlen 2000€ davon für Gastspiele im Rahmen der FREI_Treppe zu verwenden. Also stehen noch 8000€ für Gastspiele der Freien Gruppen zur Verfügung.
– Bewerben können sich Gruppen aus Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim und jene, die einen Bezug zu Hildesheim haben. Dieser Bezug muss angegeben und konkret ausformuliert werden.
– Die Gastspiele müssen in Hildesheim oder dem Landkreis Hildesheim stattfinden.
– Gefördert werden können Gastspiele, die in 2023 durchgeführt werden.
– Frist für eine Bewerbung auf die Gastspielförderung ist auch hier der 30.09.2022!
– Die Premiere der Produktion mit der ihr euch bewerbt, muss vor dem Antragsdatum (30.09.2022) liegen!
– Die Höchstfördersumme liegt bei 2000€ pro Gastspiel.
– Ihr müsst euch mit einem ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Eigenmittel) und einem Bewerbungsschreiben (inklusive Motivation und ggf. Angabe des Hildesheimbezugs bewerben)
– Eintrittseinnahmen können als Eigenmittel angegeben werden, diese gehen zu 100% (ggf. abzüglich entstehender Ticketinggebühren) an euch.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet unser Kuratorium. (Welches auch über die Vergabe der Weinhagenmittel entscheidet.)